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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
TOURIST-INFORMATION LIMBACH,
Scheibener Straße 2, 98749 Limbach
Inhaber: Fremdenverkehrsverein Limbach e.V.
im folgenden TOURIST-INFORMATION LIMBACH genannt
1. Gültigkeit, Reiseanmeldung
Die vorliegenden Bedingungen sind für Reisen, Arrangements und Veranstaltungen der TOURIST-INFORMATION LIMBACH gültig. Eine Anmeldung kann nur schriftlich, per Post, Email oder per Fax erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung
bieten Sie uns d en Abschluss eines Reisevertrages ausdrücklich an.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle an der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtung er bei ausdrücklicher und gesonderter Erklärung wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht. Mit der Buchung erkennen Sie ausdrücklich unsere AGB´s an.
Wird die Reservierungsanmeldung durch die TOURIST-INFORMATION LIMBACH innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung durch den Kunden in Form einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt, kommt der Reisevertrag zustande.
Die Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Der Gast erkennt diese mit Annahme der Buchung an.
Die TOURIST-INFORMATION LIMBACH weist darauf hin, dass dann, wenn lediglich Angebote anderer Leistungsanbieter vermittelt werden, ggf. auch deren Allgemeine Vertragsbedingungen gelten können.
2. Zahlungsbedingungen
Zahlungen können insbesondere geleistet werden durch
- Vorauszahlung mittels Überweisung auf das von der TOURISTINFORMATION LIMBACH angegebene Konto, ggf. durch eine Anzahlung und anschließender Restzahlung zu einem vereinbarten Termin
- Barzahlung oder Zahlung per Verrechnungsscheck, ggf. am Tage der Einzelleistung
Die Zahlungsmodalitäten werden mit dem Auftraggeber individuell abgestimmt.
Zahlungseingänge können nur unter Angabe der vollständigen Reservierungsdaten (Name, Rechnungsnummer) bearbeitet werden. Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden (auch bei Überweisung aus dem Ausland).
Die TOURIST-INFORMATION LIMBACH haftet nicht für fehlgeleitete Überweisungen infolge mangelhafter bzw. fehlerhafter Angaben der Bankverbindung. Wird die Zahlung nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß geleistet,
behält sich TOURIST-INFORMATION LIMBACH vor, vom Vertrag zurück zu treten.
3. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden bis zwei Wochen vor Anreisetermin, auf dem Postweg, per Fax oder per Email, in Form einer Auftragsbestätigung, zugesandt. Ist eine Vorauszahlung vereinbart, werden die gesamten Reiseunterlagen nach Eingang der vereinbarten Anzahlungssumme zugesandt.
4. Kurzfristige Buchungen
Kurzfristige Buchungen sind Buchungen, die innerhalb von zwei Wochen vor Anreisetermin getätigt werden. In diesem Fall ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die TOURIST-INFORMATION LIMBACH wird vorbehaltlich der Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs aus dem Reisevertrag erst verpflichtet, wenn der Betrag auf dem Bankkonto der TOURISTINFORMATION LIMBACH eingegangen und ordnungsgemäß gekennzeichnet ist (siehe 2.).
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen
Der Reisende kann jederzeit unter der Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Stornogebühren von der Reise zurücktreten. Dieser Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Er wird an dem Tag wirksam, an dem die Rücktrittserklärung bei uns eingeht. Tritt der Reisende von der gebuchten Reise zurück, entstehen ihm folgende Kosten:
Bis 31 Tage vor Reisebeginn 11,00 € pro Person als Bearbeitungsgebühr.
Ab 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
Ab 20 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
Ab 10 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
Ab 7 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
Ab 3 Tage vor Reiseantritt oder Nichtantritt 100 % des Reisepreises
Bei Änderungen oder Umbuchungen werden 11,00 € pro Buchung berechnet.
5.1 Leistungs-/Preisänderungen
Änderungen die nach Abschluss des Vertrags notwenig werden, können den Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Der restliche Vertrag bleibt von diesen Änderungen unbetroffen.
Die TOURIST-INFORMATION LIMBACH weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei Buchungen von Pauschalprogrammen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der in Anspruch genommenen Leistungsträger gelten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt die nach dem Vertrag berechtigte Person (Reisender) einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so können diese grundsätzlich nicht erstattet werden.
7. Rücktritt und Kündigung durch die TOURIST-INFORMATION LIMBACH
Die TOURIST-INFORMATION LIMBACH kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt einer Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde oder der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die Erfüllung des Vertrages für die TOURIST-INFORMATION LIMBACH nicht mehr zumutbar ist.
Kündigt die TOURIST-INFORMATION LIMBACH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die ggf. aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wurden.
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Erfüllung des Reisevertrages, Haftung der TOURISTINFORMATION LIMBACH
Die TOURIST-INFORMATION LIMBACH bedient sich zur Erfüllung des Reisevertrages dritter Unternehmen (insbesondere Personenbeförderungsunternehmen, Hotels usw., im folgenden als Leistungsträger bezeichnet).
Die TOURIST-INFORMATION LIMBACH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns lediglich für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
Werden lediglich Angebote anderer Leistungsanbieter vermittelt, haftet die TOURIST-INFORMATION LIMBACH nicht für die Erfüllung der Verträge, die zwischen dem Kunden und dem anderen Leistungsanbieter abgeschlossen werden. Der Kunde hat sich im Schadensfalle ausschließlich an seinen Vertragspartner zu halten.
9. Beschränkung der Haftung
Die Haftung der TOURIST-INFORMATION LIMBACH ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn die TOURISTINFORMATION LIMBACH für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die TOURISTINFORMATION LIMBACH haftet nicht für Fremdleistungen. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich auch die TOURIST-INFORMATION LIMBACH hierauf berufen.
10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, ggf. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Die TOURIST-INFORMATION LIMBACH bemüht sich, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüchen wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der TOURIST-INFORMATION LIMBACH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschuldung an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren innerhalb von sechs Monaten. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die TOURIST-INFORMATION LIMBACH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.
12. Versicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Preis enthalten. Die Tourist-Information Limbach empfiehlt dem Reisenden eine Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung abzuschließen die ihnen die Tourist-Information Limbach gerne vermittelt. Sie können diese direkt auf unserer Internetseite abschließen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist der Sitz von TOURIST-INFORMATION LIMBACH in Sonneberg.
15. Datenschutz
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogener Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind.
Gültig ab Oktober 2009 (Alle vorherig ausgestellten AGB verlieren mit diesem Tage ihre Gültigkeit.)
AGB Reiseveranstalter
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